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Neurodermitis an den Händen und den Füßen

21. Juli 2005 - Dr. Jens Meyer

Die Neurodermitis beruht im Wesentlichen auf der vererbten Veranlagung, mit der Haut auf bestimmte Reize der Umwelt empfindlich zu reagieren. Eine Vielzahl von Faktoren kann dann zu einem Ausbruch oder der Verschlechterung einer Neurodermitis beitragen. Man spricht hier auch von "Provokationsfaktoren". In der Abbildung in der Rubrik Grundlagen sind die wichtigsten dieser möglichen Auslöser aufgelistet. Es kann von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein, welche Faktoren eine Rolle spielen, und welche nicht.

Oftmals beginnt eine Neurodermitis an den Händen oder Füßen mit dem Auftreten von kleinen (selten auch zu bis ca. 2 cm großen) juckenden "Wasserbläschen". Die Bläschen kommen aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Haut an Händen und Füßen im Gegensatz zum restlichen Körper zustande. Die Wasserbläschen trocknen im weiteren Verlauf zumeist ein, und es kommt zur Ausbildung trockener Schuppen auf gerötetem Untergrund, und eventuell auch zu Einrissen in der Haut.

Aber auch andere Erkrankungen können Hautveränderungen verursachen, die den oben genannten Schilderungen entsprechen. So kann auch die Schuppenflechte die Hände und Füße betreffen, eventuell verbunden mit der Ausbildung von Eiterpickeln (Psoriasis pustulosa palmoplantaris). Darüber hinaus kommen Kontaktekzeme, also allergische Reaktionen auf einen äusseren Stoff, oder auch "Abnutzungsekzeme" in Betracht. Dabei gilt es jedoch ebenso zu berücksichtigen, dass in der Praxis oft sogenannte Mischformen anzutreffen sind. Denn bei einer bekannten Neurodermitis können zusätzlich noch Kontaktallergien und Abnutzungserscheinungen eine Rolle spielen. Zunächst einmal braucht die behandelnde Hautärztin oder der behandelnde Hautarzt daher viele persönliche Angaben, wie zum Beispiel über berufliche Tätigkeiten, Arbeiten im feuchten Milieu, Hausarbeit mit oder ohne Schutzhandschuhe, Hobbies, verwendete Pflegeprodukte, auslösende Situationen etc., um eventuelle Triggerfaktoren der Hautveränderungen ausfindig zu machen. Als weiterer Schritt können Allergietestungen wie z.B. ein Pflastertest auf dem Rücken (Epikutantest) und ein Pricktest am Unterarm durchgeführt werden.

Die Hautärztin oder der Hautarzt stellen dann ein individuelles Hautpflege- und Therapieprogramm zusammen, welches teils aus rückfettenden Pflegecremes wie harnstoffhaltigen Präparaten, teils aus Hautschutzsalben und teils aus entzündungshemmenden Salben bestehen kann. Letzteres sind neben den "Kortison-Cremes" auch die modernen kortisonfreien Calcineurinhemmer. Neben dem Wirkstoff ist es wichtig, dass in den einzelnen Stadien eventuell unterschiedliche "Grundlagen" angewendet werden müssen. Im Bläschenstadium sollte eher austrocknend, und im zumeist darauffolgenden trockenen, schuppenden Stadium eher rückfettend behandelt werden. Über das genaue individuelle Vorgehen kann jedoch nur die behandelnde Hautärztin oder der behandelnde Hautarzt entscheiden.

Alternativ oder ergänzend können auch an den Händen und Füßen UV-Licht Therapien eingesetzt werden. Bei einer Creme PUVA Behandlung wird z.B. eine Stunde vor einer UVA-Lichtbestrahlung eine Creme auf die Haut aufgetragen, die sie lichtempfindlich macht. Des weiteren muss eine eventuell zusätzlich bestehende übermäßige Neigung zu Schwitzen (Hyperhidrosis) mitbehandelt werden. Wird eine Verschlechterung der Haut durch psychische Faktoren (mit-)bedingt, so sollte die Behandlung neben der hautärztlichen Therapie durch z.B. Gespräche beim Psychotherapeuten oder durch Entspannungstechniken wie autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation ergänzt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Kontakt der Haut mit Zigarettenrauch insbesondere an den Händen auch einer der vielen Provokationsfaktoren der Neurodermitis sein kann.

Wenn ein beruflicher Zusammenhang mit der Entstehung oder der Verschlechterung der Hautveränderungen vermutet wird, kann die Hautärztin oder der Hautarzt einen sogenannten Hautarztbericht erstellen. Hiermit wird die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) über die Hautprobleme informiert. Die BG übernimmt dann zumeist in den folgenden Monaten die Kosten regelmässiger Kontrollen und Behandlungen beim Arzt sowie oft auch die Kosten für Hautschutzpräparate. Das Ziel ist die Abwendung des Entstehens einer Berufserkrankung. Über das genaue individuelle Vorgehen entscheidet auch in diesen Fällen die behandelnde Hautärztin oder der behandelnde Hautarzt.

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