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Sonnenschutz - vorgebräunt reicht nicht

9. August 2009 - Prof. Uwe Reinhold

Sonnencreme gehört bei Reisen in den Süden selbstverständlich mit ins Gepäck. Doch wenn sich die erste Urlaubsbräune bemerkbar macht, halten Sonnenhungrige einen Lichtschutz nicht selten für überflüssig. Auch wer vom Solarium vorgebräunt ist, glaubt sich gegen Sonnenbrand gefeit. Diese Sicherheit ist allerdings trügerisch, warnt Professor Dr. Uwe Reinhold, Hautarzt in Bonn. Vorgebräunte Haut habe zwar durchaus einen gewissen Schutzeffekt gegen UV-Strahlung, räumt Prof. Reinhold ein. Bräunung sei eine Schutzreaktion der Haut gegen zuviel Sonne, erklärt der Bonner Dermatologe: Unter UV-Bestrahlung wird in der Oberhaut die Neubildung von Melanin stimuliert. Das Farbpigment legt sich um die Zellkerne und schützt die DNS der Hautzellen, indem es die Strahlungsenergie streut und absorbiert. Dieser Schutzeffekt ist jedoch nur begrenzt: Nimmt die UV-Strahlung überhand, kommt es dennoch zu DNS-Schäden der Hautzellen. Gravierende Schädigungen können die Reparaturmechanismen der Haut nicht mehr beheben, entartete Zellen vermehren sich - Hautkrebs kann entstehen. Zudem beschleunigt UV-Licht die Hautalterung und Faltenbildung.

Für den Schutzeffekt der Bräunung sei das gesamte UV-Spektrum des natürlichen Sonnenlichts erforderlich, erklärt Reinhold. UVA-Strahlung allein, wie sie in Solarien eingesetzt wird, führt lediglich zu einer Oxidation farbschwacher Melaninvorstufen, die dadurch nachdunkeln. Dies bewirkt zwar eine Sofortbräunung der Haut, die jedoch nur von kurzer Dauer sei und nur eine geringe Schutzwirkung habe, betont der Dermatologe. Angesichts der hohen Risiken für die Hautgesundheit, die dem gegenüber stehen, sei das Solarium zum "Vorbräunen" aus hautärztlicher Sicht nicht zu empfehlen. Für Kinder und Jugendliche sei zuviel UV-Licht besonders gefährlich. Daher ist der Besuch von Solarien für Minderjährige neuerdings gesetzlich verboten.

Um sich wirksam vor Sonnenbrand zu schützen, rät der Hautarzt zu einem auf den individuellen Hauttyp und die Intensität der UV-Strahlung abgestimmten Sonnenlichtschutz. Der gewählte Lichtschutzfaktor sollte sich dabei an der Eigenschutzzeit der Haut orientieren, erklärt Reinhold. Das ist die Zeitspanne, die man sich der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer helle Haut, helle Augen und rötliche oder blonde Haare hat, kann bereits nach 5 bis 10 Minuten einen Sonnenbrand bekommen. Menschen mit von Natur aus dunklem Teint, dunklen Augen und Haaren können 40 bis 50 Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich die Haut rötet. Bei vorgebräunter Haut kann sich diese Dauer vervierfachen. Mit Sonnencreme - die richtige Anwendung vorausgesetzt (siehe unten)! - verlängert sich die Aufenthaltsdauer ohne Sonnenbrandgefahr um den verwendeten Lichtschutzfaktor. Dies sollte jedoch nicht zu exzessiven Sonnenbädern verleiten, warnt Reinhold. Denn auch wenn es nicht zum Sonnenbrand kommt, geht jedes Sonnenbad auf's UV-Langzeit-Konto und kann langfristig zu Schädigungen der Haut führen. Häufig vergessen zudem beispielsweise Freizeitsportler, die Zeit beim Radeln oder Surfen "mitzurechnen". Deshalb gilt: Trotz vorgebräunter Haut ist Sonnencreme ein Muss. Dennoch bleibt ein maßvoller Umgang mit der Sonne für die Hautgesundheit unerlässlich.

Hautarzt-Tipp: Sonnenschutz, aber richtig!

  • Den besten Sonnenschutz bieten eine luftige Kleidung, Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille mit UV geprüften Gläsern
  • Unbedeckte Körperpartien mit Sonnenschutzmitteln einreiben.
  • Auch bei vorgebräunter Haut Sonnencremes ab Lichtschutzfaktor 15 wählen.
  • Mindestens 20 Minuten vor dem Sonnenbad eincremen und reichlich Lichtschutzmittel auftragen.
  • Die "Sonnenterassen" des Körpers - von den Ohren bis zum Fußrücken - besonders dick eincremen.
  • Beim Schwimmen, durch Schwitzen, Abrubbeln mit dem Handtuch oder durch die Kleidung wird der Sonnencremeschutz abgetragen. Deshalb schon beim Kauf auf gute Wasserbeständigkeit achten.
  • Um die Wirksamkeit zu erhalten, das Eincremen regelmäßig wiederholen. Aber Achtung: wiederholtes Eincremen verlängert nicht die Wirkdauer!
  • Pro Jahr sind höchstens 50 Sonnenbäder erlaubt.

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