In Publikumsmedien und im Internet werden ImmunglobulinG-Tests zum Nachweis von Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten beworben. Hautärzte und Allergologen sprechen sich strikt gegen diese Pseudo-Tests zur Allergiediagnose aus. Nur die Konsultation eines allergologisch geschulten Facharztes bringt Gewissheit über das Vorliegen einer Nahrungsmittel-Allergie. Tests auf Nahrungsmittel-Allergien stellen einen im Wachsen begriffenen Markt dar. Patienten berichten Hautärzten immer wieder, dass sie verdächtige Symptome wie Juckreiz im Mund, Schwierigkeiten beim Atem holen, Hauterscheinungen oder Magen-Darm-Beschwerden auf eigene Kosten auf eine Nahrungsmittelallergie haben überprüfen lassen. Vor allem Milch, Käse, Joghurt, Hühnereier, Zucker und Hefeprodukte sowie diverse Gemüse und Früchte stehen in Verdacht. Doch an den ImmunglobulinG-Tests (IgG) verdienen letztendlich nur unseriöse Therapeuten und die Firmen, die das vom Untersucher eingesendete Blut analysieren. „Solche Tests werden leider aus rein kommerziellen Gründen angeboten. Seit 20 Jahren machen allergologisch ausgebildete Ärzte im Sinne des Patientenschutzes Front gegen diese Testungen“, prangert Dr. Kirsten Jung, Sonderreferentin für Allergologie im Berufsverband der Deutschen Dermatologen, diese überflüssigen und irreführenden Untersuchungen an. Erst im Mai veröffentlichten fünf ärztliche Fachgesellschaften eine gemeinsame Leitlinie, die sich gegen IgG-Bestimmungen zur Diagnose von Nahrungsmittel-Allergien richtet.
„Alle Menschen, die ein Nahrungsmittel aufnehmen, bilden im Blut einen Antikörper gegen das aufgenommene Produkt. Wenn wir beispielsweise Milch trinken, entwickeln wir automatisch den IgG-Antikörper gegen Milch“, erläutert Jung. Die Bildung dieses Antikörpers zeige keinerlei Krankheitsstatus an - sondern nur, was zuvor gegessen wurde. „Neueste Studien widerlegen auch den bislang gehegten Verdacht, dass die ebenfalls bei der Nahrungsmittelaufnahme gebildeten IgG4-Antikörper eine Bedeutung bei der Auslösung von Bauchkrämpfen, Durchfällen, Übelkeit, asthmatischen Beschwerden oder ähnlichem haben“, kritisiert Jung die Anwendung von speziellen IgG4-Tests. Der als Nachweis einer Nahrungsmittel-Allergie vorgenommene IgG- oder IgG4-Test kann also nicht anders als positiv ausfallen - und schon gibt es einen Bundesbürger mehr, der sich sicher ist, bei ihm liege eine Nahrungsmittel-Allergie vor. Lediglich zwei bis fünf Prozent der Deutschen vertragen ein oder mehrere Lebensmittel nicht. „Doch etwa 20 Prozent glauben, sie litten unter einer Allergie gegen bestimmte Lebensmittel“, so die Erfurter Derma tologin.
Trotz der Unwirksamkeit dieser Form des Allergie-Nachweises stellen manche Therapeuten nach erfolgter IgG-Testung Listen von Nahrungsmitteln zusammen, welche die Patienten nicht mehr essen dürften. Nach Jungs Erfahrung tendieren besonders Hautkranke aufgrund ihres hohen Leidensdrucks dazu, die unnützen Untersuchungen durchführen zu lassen und teuer dafür zu bezahlen. Gerade bei Kindern komme es durch ungerechtfertigte Diäten möglicherweise zu einer gefährlichen Mangelernährung. Wie aber lässt sich im Zweifelsfall eine Nahrungsmittel-Allergie sicher nachweisen oder ausschließen? „Nur positive ImmunglobulinE-Tests oder Hauttests, durchgeführt beim allergologisch geschulten Facharzt, sind richtungsweisend für die Diagnose einer Lebensmittel-Allergie. Nur dann empfehlen wir eine Karenz, also das Unterlassen der Aufnahme bestimmter Nahrungsmittel“, stellt die Erfurter Hautärztin und Allergieexpertin klar.
Im Wortlaut
IgG4-Antikörper gegen Nahrungsmittel sind nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als Indikator für krank machende Vorgänge misszuverstehen, sondern Ausdruck der natürlichen (physiologischen) Immunantwort des Menschen nach wiederholtem Kontakt mit Nahrungsmittelbestandteilen. Daher ist der allergenspezifische Nachweis von IgG- oder IgG4-Antikörpern gegen Nahrungsmittel zur Abklärung und Diagnostik von Nahrungsmittelunverträglichkeiten ungeeignet und strikt abzulehnen.
Mehr im Internet zur Leitlinie Allergiediagnostik unter: www.uniduesseldorf.de/awmf/ll/061-028.htm
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