Der Friseur, der tagtäglich mit Wasser und Chemikalien hantiert, die Krankenpflegerin, die mit aggressiven Reinigungs und Desinfektionsmitteln für penible Hygiene sorgen muss, der Metallarbeiter, dessen Werkstücke die Hände strapazieren: Sie alle gefährden die Gesundheit ihrer Haut. Berufsbedingte Hauterkrankungen sind jedoch nicht Schicksal. Durch konsequenten Hautschutz und eine frühzeitige Behandlung schon der ersten Beschwerden lassen sich Berufskrankheiten in vielen Fällen verhindern. Prävention rechnet sich - für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Hauterkrankungen zählen zu den größten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Jede vierte beruflich bedingte Erkrankung in der Europäischen Union betrifft die Haut, in der Altersgruppe der 15- bis 25jährigen sind es sogar 90 Prozent.
Die volkswirtschaftlichen Folgekosten berufsbedingter Hauterkrankungen in Europa werden auf mehr als fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt, berichtet Prof. Dr. Swen Malte John von der Universität Osnabrück. "Besonders hart trifft es Klein- und Mittelbetriebe", so der auf Berufsdermatosen spezialisierte Hochschullehrer weiter: Friseure, Pflegekräfte, Handwerker, Bäcker und Metzger zählen zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Erkrankungsrisiko. Jeder zweite Beschäftige in der Metallindustrie weist ein Handekzem auf. Handekzeme sind mit Abstand die häufigste berufsbedingte Hauterkrankung. Gefährdet sind vor allem Beschäftige, die sogenannte "Feuchtarbeiten" verrichten oder Kontakt mit hautreizenden Substanzen haben.
Erstes Anzeichen ist trockene, spröde und rissige Haut, die oft heftig juckt. Es kommt zu entzündlichen Rötungen, Schuppungen und Bläschen, vor allem an Handrücken und in den Fingerzwischenräumen. Die Haut wird anfälliger für Infektionen mit Bakterien oder Hautpilzen und Allergien. Schreitet die Ekzemerkrankung weiter fort, kann die Berufsausübung unmöglich werden. Schätzungsweise zwei Millionen Beschäftige leiden unter einem Handekzem; gemeldet werden der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich aber nur 18.000, berichtet John. Viele Betroffene versuchen aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Hauterkrankung herunterzuspielen. John hingegen empfiehlt, sich frühzeitig beim Dermatologen über den geeigneten Hautschutz und Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. "Auch wenn der Beschäftige bis zur Abheilung seiner Hautbeschwerden einige Wochen seinen Beruf nicht ausüben kann, entstehen weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber aus der Behandlung Kosten - diese trägt die gesetzliche Unfallversicherung", betont John. Selbst bei schwersten Erkrankungen gelingt es mit modernen Therapiekonzepten, dass 80 Prozent der Betroffenen an ihrem Arbeitsplatz verbleiben können.
Die Kosten für Umschulungen und Rentenleistungen sind beispielsweise in der Friseurbranche seit 1994 um drei Viertel zurückgegangen. Dermatologen setzen auf Prävention und empfehlen auf unterschiedliche Berufsgruppen zugeschnittene Hautschutzkonzepte und Schulungen, noch bevor es zu ersten Schädigungen der Haut kommt. Hautschutzprogramme im Betrieb rechnen sich auch für Arbeitgeber. Viele Betriebe haben es als Wettbewerbsvorteil erkannt, wenn durch die Vorbeugung von Berufskrankheiten der Krankenstand reduziert und die langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter verbessert werden kann.
Im Rahmen der "Woche der beruflich bedingten Hauterkrankungen" bieten dermatologische Praxen und Kliniken vom 20. bis 24. September bundesweit Information und Beratung unter dem Motto "Gesunde Haut am Arbeitsplatz". Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung und einer entsprechenden Nachricht an die Berufsgenossenschaft trägt diese die Kosten. Es wird dann keine Krankenkassen-Praxisgebühr fällig. Weitere Informationen im Internet unter: www.haut-und-job.de
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