Lichtstrahlen werden bereits seit langem in der Therapie von Hauterkrankungen eingesetzt. Das hierbei verwendete UV-Licht liegt in der Skala der elektromagnetischen Strahlung zwischen den kurzwelligeren Röntgenstrahlen und dem langwelligeren sichtbaren Licht (violett bis rot). Die UV-Strahlung wird unterteilt in das kurzwellige UVC-Licht (40-280 nm), die mittelwellige UVB-Strahlung (280-320 nm) und das langwellige UVA-Licht (320-400 nm). In der jüngeren Vergangenheit hat die Lichttherapie bei der Neurodermitis wieder einen höheren Stellenwert erlangt. Sie wird zumeist kombiniert mit kortisonhaltiger Lokalbehandlung eingesetzt. Die genaue Wirkungsweise einer UV-Lichtbehandlung ist zum Teil noch ungeklärt. Insgesamt kommt es zur positiven Beeinflussung von Entzündungsvorgängen und Immunreaktionen in der Haut. Folgende UV-Lichtbereiche werden in der Therapie der Neurodermitis vorrangig eingesetzt.
Zur Behandlung chronischer Neurodermitis-Veränderungen kommt vor allem eine Schmalspektrum UVB-Therapie (Wellenlänge 311nm) in Betracht (Abbildung 1). Diese Lichtart verbindet einen besonders guten Effekt auf die Hautsymptome der Neurodermitis bei verhältnismäßig geringem Nebenwirkungsspektrum. In der Behandlung akuter Schübe einer schweren Neurodermitis hat sich innerhalb der letzten Jahre vor allem die UVA 1-Phototherapie (Wellenlänge 340-400 nm) bewährt (Abbildung 2). Diese kann, je nach Ausprägung der Hautveränderungen, als Niedrigdosis-, Mediumdosis- und Hochdosistherapie angewandt werden. Da UVA1-Lichtgeräte hohe Wärme erzeugen, die ihrerseits wieder juckreizsteigernd wirkt, wurde der Infrarotanteil herausgefiltert. Man spricht deshalb von UVA1-Kaltlichtgeräten. Nach Bestrahlungsende werden häufig neue Schübe beobachtet. Es wird daher eine Weiterbehandlung mit niedriger Dosis, eventuell in einer normalen UVA-Lichtkabine, empfohlen. Die UVA1-Therapie wird in der ambulanten Behandlung im Allgemeinen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bleibt daher vor allem der Anwendung in Kliniken und Tageskliniken vorbehalten.
Abbildung 1: Lichtanlage zur UVB-Schmalspektrum Behandlung
Mit freundlicher Genehmigung der Cosmedico Medizintechnik GmbH
Abbildung 2: Lichtanlage zur UVA1-Behandlung
Mit freundlicher Genehmigung der Cosmedico Medizintechnik GmbH
Bei der PUVA-Therapie erhält der Patient vor einer UVA-Bestrahlung Tabletten, die den Körper lichtempfindlich machen. Diese Methode gilt als hochwirksam, die Tabletten werden jedoch häufig schlecht vertragen und die natürliche Sonne muß auch Stunden nach der Einnahme gemieden werden, um Überdosierungen zu vermeiden. Diese unerwünschten Effekte kann man umgehen, indem der Patient bei der Bade-PUVA statt der Tabletteneinnahme vor der Lichtbehandlung in einer Flüssigkeit badet, die ebenfalls lichtempfindlich macht. Jedoch wird auch diese effektive Behandlung nach wie vor nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Neben den genannten Verfahren kommen auch Mischbestrahlungen aus UVA- und UVB-Licht sowie Behandlungen mit UVB Breitspektrum und "normalem" UVA zum Einsatz. Welche Therapie im Einzelfall angewandt wird, muss der behandelnde Arzt nach einer persönlichen Untersuchung festlegen.
An Nebenwirkungen ist besonders bei den modernen Hochdosistherapiegeräten das gehäufte Auftreten von Herpesinfekten zu erwähnen. Hinsichtlich der Langzeiteffekte ist auf die vorzeitige Hautalterung und ein möglicherweise erhöhtes Risiko für Hauttumoren zu verweisen. Gerade für die modernen Gerätegenerationen liegen naturgemäß keine Langzeiterfahrungen vor. Die medizinische Lichttherapie wird nach vorgebenen Dosis-Schemata angewandt, in denen die verwendete Energie langsam gesteigert wird. Kinder unter 12 Jahren sollten generell nur ausnahmsweise mit Lichttherapie behandelt werden.